Jedes Mitglied beteiligt sich an der Arbeit zu Erhalt und Pflege des Gemeinschaftsgartens. Dazu gehört
- die Beteiligung an anfallenden Arbeiten, die dem Gemeinwohl dienen, wie Pflege der Beete, Materialbeschaffung, Unterstützung neuer Mitglieder beim Aufbau der Beete, dem Sammeln und Weitergeben von Informationen rund um den Garten, Mithilfe bei Gartenfesten, usw.,
- das Sauberhalten und Aufräumen des Gartens,
- das Entsorgen des eigenen Mülls,
- das Reinigen der vereinseigenen Geräte und Sitzmöglichkeiten,
- das Aufsammeln des Laubes im Herbst sowie
- die Beteiligung an allen sonstigen anfallenden Arbeiten.
Niemand ist verpflichtet, sich über die oben genannten Aufgaben hinaus für die Gartengemeinschaft zu engagieren, aber jeder der es tun möchte, ist herzlich dazu eingeladen und ermutigt! Jeder ist willkommen, sich mit seinen Fähigkeiten in das Projekt einzubringen und in den verschiedenen Bereichen mitzuwirken, z. B. Feste vorbereiten, Kompost betreuen, Baugruppe, Gartenkunst, Öffentlichkeitsarbeit etc.
Zur besseren Organisation anfallender Aufgaben gibt es Kümmerer-Gruppen zu den unterschiedlichen Aufgabenbereichen im Garten, denen jede:r nach persönlicher Neigung beitreten kann.
Mitgliedschaft beantragen
Mitglied des Vereins kann jeder Person werden, die bereit ist, für die Erreichung des Vereinszweckes aktiv einzutreten. Einen Antrag auf Aufnahme in den Verein bitte per E-Mail an vorstand@frobengarten.de richten. Der Vorstand des FrobenGarten e. V. entscheidet über die Aufnahme in den Verein.
Die Mitgliederzahl des Vereins ist auf 70 Personen beschränkt, da nur eine begrenzte Anzahl von Mitgliederbeeten zur Verfügung steht. Der Vorstand führt eine Nachrückerliste der Bewerber:innen auf eine Mitgliedschaft im Verein. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.


